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Transparente Verwaltung

Bezeichnung Unterbereich 1. EbeneBezeichnung Unterbereich 2. EbeneHinweis Bestimmungen des GvD Nr. 33/2013

Anmerkungen, Links

Allgemeine Bestimmungen Dreijahresprogramm für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz Art. 10, Abs. 8, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013 Dreijahresprogramm für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz

delibera n. 430 del 13 aprile 2016_ANAC
Allgemeine Akte Art. 12, Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
Rechtliche Verweise zu Organisation und Tätigkeiten:
Schulrecht | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen - Südtirol
 
Allgemeine Verwaltungsakte 
Dokumente der strategischen Planung und Verwaltungssteuerung

Rundschreiben und Mitteilungen
Rundschreiben und Mitteilungen der Generaldirektion
Rundschreiben und Mitteilungen der Bildungsdirektion
Art. 12 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013
Art. 55 Abs. 2 GvD Nr. 165/2001
Art. 12 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
Personalordnung und Verhaltenskodex
Verhaltenskodex der öffentlichen Bediensteten | Deutschsprachige Schulen | Autonome Provinz Bozen - Südtirol 
Verhaltenskodex für das Personal der Autonomen Provinz Bozen
Anlage Verhaltenskodex (BLR_28.08.20148 Nr. 839)
Verhaltenskodex Schulsprengel Naturns - Schulratsbeschluss vom 29.04.2014, Nr. 5
Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Art. 34, Abs. 1,2 Terminkalender für die Verwaltungspflichten
Beschluss des Schulrates  Nr. 10 v. 28.10.2010 - Religiöse Veranstaltungen
Beschluss des Schulrates Nr. 8 vom 07.11.2013 - Schülerbeiträge

Beschlüsse des Schulrates Dreijahresplan des Bildungsangebots
Schuljahre 2020/21 - 2021/2022 - Beschluss des Schulrates Nr. 4/2019
Dreijahresplan Teil B Verlängerung Schuljahr 2022 - 2023 - Beschluss des Schulrates Nr. 7/2022
Dreijahresplan – 2020-2024 - ESF-Projekte - Beschluss des Schulrates Nr. 9/2023
Organisation Politisch-administrative Organe Art. 13, Abs. 1, Buchst. a Art. 14

„In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.

Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:

(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)

Die Schulführungskraft sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Sie ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Die Schulführungskraft ist die Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.

Die Schulführungskraft ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; sie fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf

Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.

Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat die Schulführungskraft autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist die Schulführungskraft dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.

Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt die Schulführungskraft den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.

Die Schulführungskraft organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Sie ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden

Die Schulführungskraft genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.

(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)

Die Schulführungskraft trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel

Die Schulführungskraft führt die Beschlüsse des Schulrates durch

Der Schulführungskraft können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.

Die Schulführungskraft kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.

Laut Art. 10 gvD v. 14.03.2012 Nr. 33
• Transparenzbeauftragter
• Antikorruptionsbeauftragter (?)

 

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:

Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

Kompetenzen des Schulrates

(laut LG Nr. 20/1995)

Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.

• Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:

er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,

er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,

er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,

er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,

er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.

Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.

Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.

Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,

Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,

Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.

(laut LG Nr. 12/2000)

Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,

Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,

Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,

Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,

Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.

(laut DLH Nr. 74/2001)

Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.

Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.

Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.

Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.

Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.

Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.

Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.

Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:

Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,

Gründung von Stiftungen,

Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,

dingliche Rechte über Immobilien,

Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,

wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,

Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.

Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates

Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen:

http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-1995-20/landesgesetz_vom_18_oktober_1995_nr_20.aspx?view=1&a=1995&n=20&in=-

   und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen:

http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-2000-12/landesgesetz_vom_29_juni_2000_nr_12.aspx?view=1&a=2000&n=12&in=-

Mitbestimmungsgremien auf Schulebene
Gliederung der Ämter Art. 13, Abs. 1, Buchst. b,c 1. Beschreibung der Organisationsstruktur der Schule: „Der Schulsprengel Naturns hat seinen Sitz in Naturns, Feldweg 3 und besteht aus acht Schulstellen. Im Schuljahr 2023 /2024 sind an der Schule 1 Schulführungskraft, 103 Lehrpersonen, 4 Mitarbeiter*innen für Integration, 5 Personen im Schulsekretariat und 2 Personen in der Bibliothek tätig. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: (siehe Finanz- und Investitionsbudget). Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes. Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus. Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch- administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule. Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich. Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule. Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“
2. Graphische Darstellung der Organisation der Schule: in Bearbeitung
Telefon und elektronische Post Art. 13, Abs. 1, Buchst. d

Schulsprengel und Mittelschule Naturns
Telefonnummer: 0473.667187
E-Mail-Adresse: ssp.naturns@schule.suedtirol.it
PEC-Adresse: ssp.naturns@pec.prov.bz.it

Grundschule Naturns
Telefon: 0473.666234
E-Mail-Adresse: gs.naturns@schule.suedtirol.it

Grundschule Plaus
Telefon: 0473.660166
E-Mail-Adresse: gs.plaus@schule.suedtirol.it

Grundschule Staben
Telefon: 0473.664022
E-Mail-Adresse: gs.staben@schule.suedtirol.it

Grundschule Tabland
Telefon: 0473.660533
E-Mail-Adresse: gs.tabland@schule.suedtirol.it

Grundschule Katharinaberg
Telefon: 0473.679227
E-Mail-Adresse: gs.katharinaberg@schule.suedtirol.it

Grundschule Karthaus
Telefon: 0473.679276
E-Mail-Adresse: gs.karthaus@schule.suedtirol.it

Grundschule Unser Frau
Telefon: 0473.676040
E-Mail-Adresse: gs.unserfrau@schule.suedtirol.it

Aufträge für Beratung und Mitarbeit Art. 15, Abs. 1,2 Zuschläge und Vergaben
Entgelt und Vergütungen


PerlaPA Consulenti pubblici 2023
PerlaPA Consulenti pubblici 2022
PerlaPA Consulenti pubblici 2021
PerlaPA Consulenti pubblici 2020

PerlaPA

Personal Führungskräfte Art. 10, Abs. 8, Buchst. d
Art. 15, Abs. 1, 2, 5
Art. 41, Abs. 2, 3
Schulführungskraft: Martina Tschenett
Beauftragt mit Dekret der Landesdirektion Nr. 13632/2018  vom 17.07.2018
Lebenslauf: siehe Link

Stellvertetende Schulführungskraft: Hanni Irmgard
Ernennung vom 28.08.2015
Lebenslauf: siehe Link
Organisatorische Positionen Art. 10, Abs. 8, Buchst. d Schulstellenleiter/innern:
  • Ruepp Sabine - GS Naturns
  • Wieser Simon - GS Naturns
  • Friedl Sabine - GS Plaus
  • Magitteri Thomas - GS Staben
  • Agethle Silke - GS Tabland
  • Tumler Martina - GS Katharinaberg
  • Raffeiner Ruth - GS Unser Frau
  • Weithaler Evi - GS Karthaus
Stellenplan Art. 16, Abs. 1,2 Transparente Verwaltung
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag Art. 17, Abs. 1,2 Transparente Verwaltung
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten Art. 16, Abs. 3 Die Abwesenheitsquoten für das Personal der Landesverwaltung (nicht unterrichtendes Personal) finden Sie unter dem folgenden Link veröffentlicht:
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/
verwaltung/abwesenheitsquoten.asp


Die Abwesenheitsquote beinhaltet die Abwesenheiten aus nicht arbeitsbedingten Gründen: Urlaub, Krankheit, Mutterschaft, Studium, andere Gründe. Das Rundschreiben Nr. 3/2009 des Ministeriums für Öffentliche Verwaltung gibt Aufschluss über die Veröffentlichungspflicht zu den Abwesenheiten des Personals.

Abwesenheitsquote des unterrichtenden Personal der Schulen staatlicher Art: 
September 2014 - November 2014 - 13,62
Dezember 2014 - Februar 2015 - 16,00
März 2015 - Mai 2015 - 15,47

Juni 2015 – August 2015 - 50,82
September 2015 - November 2015 - 14,54

Dezember 2015 - Februar 2016 - 16,75

März 2016 - Mai 2016 - 14,96

Juni 2016 - August 2016 - 48,50

September 2016 - November 2016 - 13,74

Dezember 2016 - Februar 2017 - 14,14

März 2017 - Mai 2017 - 15,87

Juni 2017 - August 2017 - 51,19

September 2017 - November 2017 - 16,53

Dezember 2017 - Februar 2018 - 18,24

März 2018 - Mai 2018 - 19,92

Juni 2018 - August 2018 - 51,72

September 2018 - November 2018 - 17,65
Dezember 2018 - Februar 2019 - 18,99
März 2019 - Mai 2019 - 18,18
Juni 2019 - August 2019 - 53,62
September 2019 - November 2019 - 18,86
Dezember 2019 - Februar 2020 - 18,43
März 2020 - Mai 2020 - 16,45
Juni 2020 – August 2020 - 50,41
September 2020 – November 2020 - 23,49
Dezember 2020 – Februar 2021 - 24,69
März 2021 – Mai 2021  - 24,31
Juni 2021 – August 2021  - 49,66 
September 2021 – November 2021 - 23,56
Dezember 2021 – Februar 2022 - 27,70
März 2022 - Mai 2022 - 25,16
Juni 2022 – August 2022  - 56,03
September 2022 - November 2022 - 18,85
Dezember 2022 - Februar 2023 - 18,42
März 2023 - Mai 2023 - 16,30

Juni 2023  August 2023  - 48,50  

 

An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge Art. 18, Abs. 1 Consulenti Pubblici (dfp.gov.it)
Kollektivvertragsverhandlungen Art. 21, Abs. 1 Kollektivvertragsverhandlungen
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen Art. 21, Abs. 2 ergänzende Kollektivverträge
Wettbewerbe Art. 19 - Wettbewerbe des Verwaltungspersonals
- Aufnahme des Lehrpersonals
- Wettbewerbe für das Lehrpersonals und Wettbewerbe für Schulführungskräfte
Performance Performance-Plan Art. 10, Abs. 8, Buchst. b Dreijahresplan des Bildungsangebotes
Bericht zur Performance Art. 10, Abs. 8, Buchst. b In Bearbeitung
Gesamtbetrag der Prämien Art. 20, Abs. 1 Transparente Verwaltung
Daten zu den Prämien Art. 20, Abs. 2 Transparente Verwaltung
Wohlbefinden am Arbeitsplatz Art. 20, Abs. 3 In Bearbeitung
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren Daten zu den Verwaltungstätigkeiten Art. 24, Abs. 1

Schule in Zahlen

Verfahrensarten Art. 35, Abs. 1,2 Verfahrensarten
Monitoring der Verfahrenszeiten Art. 24, Abs. 2 In Bearbeitung
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen Art. 35, Abs. 3

Interessierte Organisationen, Verwaltungen und Personen können unter folgender Telefonummer bzw. elektronischem Postfach im Schulsekretariat und/oder von der Schulführungskraft Ersatzerklärungen und Daten erhalten: Tel. 0473.667187 und/oder E-Mail ssp.naturns@schule.suedtirol.it

Maßnahmen Maßnahmen politische Organe Art. 23 Schulratsbeschlüsse:
Jahr 2013
Jahr 2014
Jahr 2015
Jahr 2016
Jahr 2017
Jahr 2018
Jahr 2019
Jahr 2020
Jahr 2021
Jahr 2022
Jahr 2023

Verantwortliche/r für die Dokumentenverwaltung und Aufbewahrung:
Beschluss des Schulrates Nr. 6/2016
Beschluss des Schulrates Nr. 6/2021
Maßnahmen Führungskräfte Art. 23 Dekrete der Schulführungskraft:
Jahr 2013
Jahr 2014
Jahr 2015
Jahr 2016
Jahr 2017
Jahr 2018
Jahr 2019
Jahr 2020
Jahr 2021 
Jahr 2022
Jahr 2023


Dekrete Schulführungskraft –  Ermächtigungsdekrete/Vertragsabschlüsse-delibera contrarre:

2023_01_Entscheid_24.01.2023
2023_03_Entscheid_06.02.2023
2023_04_Entscheid_20.02.2023
2023_05_Entscheid_22.02.2023
2023_06_Entscheid_23.02.2023
2023_07_Entscheid_27.02.2023
2023_08_Entscheid_28.02.2023
2023_09_Entscheid_28.02.2023
2023_10_Entscheid_03.03.2023
2023_11_Entscheid_07.03.2023
2023_12_Entscheid_09.03.2023
2023_13_Entscheid_13.03.2023
2023_14_Entscheid_21.03.2023
2023_15_Entscheid_21.03.2023
2023_16_Entscheid_29.03.2023
2023_17_Entscheid_17.04.2023
2023_18_Entscheid_18.04.2023
2023_19_Entscheid_20.04.2023
2023_22_Entscheid_19.05.2023
2023_27_Entscheid_30.05.2023
2023_30_Entscheid_01.06.2023
2023_35_Entscheid_27.06.2023_PNRR_1.4.1
2023_44_Entscheid_11.07.2023_PNRR 4.0
2023_45_Entscheid_11.07.2023_PNRR 4.0
2023_46_Entscheid_11.07.2023_PNRR 4.0
2023_47_Entscheid_11.07.2023_PNRR 4.0
2023_48_Entscheid_27.07.2023
2023_49_Entscheid_27.07.2023
2023_53_Entscheid_23.08.2023
2023_62_Entscheid_13.09.2023
2023_63_Entscheid_13.09.2023
2023_64_Entscheid_13.09.2023
2023_65_Entscheid_15.09.2023
Ausschreibungen und Verträge Art. 37, Abs. 1,2 Vergabebekanntmachungen: Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)
Zuschläge und Vergaben: Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)
Entgelt und Vergütungen: Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)


CUP - Investitionen:

CUP Lieferfirma Auftrag Grund - Beschreibung der Ausgaben
B89J21029520001 Microstore GmbH 30.12.2021 Lehrmittel - EDV-IT-Ausstattung
B81F22002970006 Tincx Gmbh 27.06.2023 PNRR - 1.4.1 - Realisierung Webseite der Schule
B84D22005470006 ACS Data Systems AG
Pedacta GmbH Amonn
Office GmbH
Megabit GmbH
PNRR - 4.0 – Schule - Aktion “Next Generation Classroom”:
Computeranlagen und Zubehör
Möbel/Schulmöbel-Computermöbel
Projektoren/Vorführgeräte und Zubehör
Drucker/Laserdrucker
B81C22002500006 PNRR - 1.2 - Cloud-Dienste


    Ökonomatsdienst – Abrechnungen:
    2020 – Ökonomatsdienst
    2021 – Ökonomatsdienst
    2022 – Ökonomatsdienst
    2023 – Ökonomatsdienst – Abrechnung 1
    2023 – Ökonomatsdienst – Abrechnung 2


    L190

    AOV – Programmierung
    Zweijahresprogramme auf der ISOV-Plattform
    Dreijahresprogramme auf der ISOV-Plattform
    Zweijahresprogramm 2020 - 2021
    Dreijahresprogramm 2020 - 2021 - 2022
    Zweijahresprogramm 2021 - 2022
    Dreijahresprogramm 2021 - 2022 - 2023
    Zweijahresprogramm 2022 - 2023
    Dreijahresprogramm 2022 -2023 - 2024
    Zweijahresprogramm 2023-2024
    Dreijahresprogramm 2023-2024-2025
    Zweijahresprogramm 2023-2024 – Anpassung/Aktualisierung (4.0)
    Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen Kriterien und Modalitäten Art. 26, Abs. 1 In Bearbeitung
    Gewährungsakte Art. 26, Abs. 2
    Art. 27
    In Bearbeitung
    Bilanzen Finanz- und Investitionsbudget Art. 29, Abs. 1 Budget_Haushaltsvoranschlag 2013
    Budget_Haushaltsvoranschlag 2014
    Budget_Haushaltsvoranschlag 2015
    Budget_Haushaltsvoranschlag 2016
    Budget_Haushaltsvoranschlag 2017
    Budget_Finanz- und Investitionsbudget 2018_2019_2020
    Budget_Finanz- und Investitionsbudget 2019_2020_2021

    Budget 2020 – Finanz-/Investitonsbudget
    Budget 2020 - Lagebericht
    Budget 2020 - Schulrtatsbeschluss
    Budget 2021 – Finanz-/Investitonsbudget
    Budget 2021 - Lagebericht
    Budget 2021 - Schulrtatsbeschluss
    Budget 2022 – Finanz-/Investitonsbudget
    Budget 2022 - Lagebericht
    Budget 2022 - Schulrtatsbeschluss
    Budget 2023 – Finanz-/Investitonsbudget
    Budget 2023 - Lagebericht
    Budget 2023 - Schulrtatsbeschluss

    Jahresabschluss 2012
    Jahresabschluss 2013
    Jahresabschluss 2014
    Jahresabschluss 2015
    Jahresabschluss 2016
    Jahresabschluss 2017
    Jahresabschluss 2018
    Jahresabschluss 2019


    Jahresabschluss 2020 - Schulratsbeschluss
    Jahresabschluss 2020 - Lagebericht
    Jahresabschluss 2020 - Anhang
    Jahresabschluss 2021 - Schulratsbeschluss
    Jahresabschluss 2021 - Lagebericht
    Jahresabschluss 2021 - Anhang
    Jahresabschluss 2022 - Schulratsbeschluss
    Jahresabschluss 2022 - Lagebericht
    Jahresabschluss 2022 - Anhang
    Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen Art. 29, Abs. 2 In Bearbeitung
    Immobilien und Vermögensverwaltung Immobilienvermögen Art. 30 Die Schulgebäude in Naturns, Tabland und Staben sind Eigentum der Gemeinde Naturns.
    Das Schulgebäude in Plaus ist Eigentum der Gemeinde Plaus.
    Das Schulgebäude in Katharinaberg, Karthaus und Unser Frau sind Eigentum der Gemeinde Schnals.


    Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung Art. 31, Abs. 1 Kontrollorgan 6:
    - Conrater Monika
    - Komar Verena

    Ernennung Kontrollorgan (01.07.2022 - 30.04.2025)

    Hinweis Bestimmungen des GvD. Nr. 33/2013

    Tabelle OIV ANAC SSP Naturns
    Dienste und Leistungen der Verwaltung Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards Art. 32, Abs. 1 In Bearbeitung
    Kosten Art. 32, Abs. 2, Buchst. a
    Art. 20, Abs. 5
    In Bearbeitung
    Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen Art. 32, Abs. 2, Buchst. b In Bearbeitung
    Zahlungen der Verwaltung Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung Art. 33 Ab 1. Jänner 2013 beträgt die Zahlungsfrist für öffentliche Körperschaften und somit auch für die autnomen Schulen staatlicher Art Südtirols 30 Tage.
    Diese Bestimmung wurde durch die EU-Richtlinie 2000/35/EU eingeführt und durch das Legislativdekret vom 9. Oktober 2002, Nr. 231, in der nationalen Rechtsordnung verankert.

    Die Rechnungen werden i.d.R. innerhalb von 30 Tagen beglichen.

      • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2015 (-15,82)
      • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2016 (-15,89)
      • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2017 (-18,39)
      • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2018 (-  4,76)
      • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2019 (- 8,25)
      • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2020 (- 7,23)
      • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2021 (-10,82)
      • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2022 (-4,15)
      • Zahlungsindikator: 01.01.2023 – 31.03.2023 (-13,67)
      • Zahlungsindikator: 01.04.2023 – 30.06.2023 (-16,59)
    IBAN und elektronische Zahlungen Art. 36 Schulsprengel Naturns - Bankverbindung
    Raiffeisenkasse Naturns - Schatzamtsdienst
    IBAN - IT 48 X 08157 58630 000300000086
    SWIFT Code - RZSBIT21022

      Zahlungen 2020
      Zahlungen 2021
      Zahlungen 2022
      Zahlungen 2023 (1/2023 – 6/2023)
      Weitere Inhalte
      Vorbeugung der Korruption Art. 10 Abs. 8, Buchst. a) Gvd Nr. 33/2013 Beschluss LR 193/2023 Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2023-2025
      Art. 1Abs.8 Gesetz Nr. 190/2012; Art. 43 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 Verantwortlicher/Verantwortliche für die Vorbeugung der Korruption
      Art. 1 Abs. 14 G. Nr. 190/2012 Bericht des/der Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz
      Bürgerzugang Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013 Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmungen sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
      Zugangsvoraussetzungen:
      Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten."

      Register der Bürgerzugänge: kein Bürgerzugang registriert