//fonts roboto & source sans pro

Transparente Verwaltung

Bezeichnung Unterbereich 1. EbeneBezeichnung Unterbereich 2. EbeneHinweis Bestimmungen des GvD Nr. 33/2013Anmerkungen, Links
Allgemeine Bestimmungen Programm für Transparenz und Integrität Art. 10, Abs. 8, Buchst. a Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 529 vom 5/6/2018 wurde der Bildungsdirektor zum Verantwortlichen für Korruptionsvorbeugung und Transparenz für Schulen staatlicher Art ernannt.
Allgemeine Akte Art. 12, Abs. 1,2
Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Art. 34, Abs. 1,2
  • Beschluss des Schulrates (Religiöse Veranstaltungen): Beschluss Nr. 10 v. 28.10.2010 ..Link
  • Beschluss des Schulrates (Schülerbeiträge): Beschluss des Schulrates Nr. 8 vom 07.11.2013 .. Link
  • Beschluss des Schulrates (Dreijahresplan des Bildungsangebots Schuljahre 2020/21 - 2021/2022): Beschluss des Schulrates Nr. 4/2019... Link
Organisation Politisch-administrative Organe Art. 13, Abs. 1, Buchst. a Art. 14

„In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.

Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:

(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)

Die Schulführungskraft sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Sie ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Die Schulführungskraft ist die Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.

Die Schulführungskraft ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; sie fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf

Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.

Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat die Schulführungskraft autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist die Schulführungskraft dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.

Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt die Schulführungskraft den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.

Die Schulführungskraft organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Sie ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden

Die Schulführungskraft genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.

(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)

Die Schulführungskraft trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel

Die Schulführungskraft führt die Beschlüsse des Schulrates durch

Der Schulführungskraft können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.

Die Schulführungskraft kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.

Laut Art. 10 gvD v. 14.03.2012 Nr. 33
• Transparenzbeauftragter
• Antikorruptionsbeauftragter (?)

 

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:

Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen

der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

Kompetenzen des Schulrates

(laut LG Nr. 20/1995)

Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.

• Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:

er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,

er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,

er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,

er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,

er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.

Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.

Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.

Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,

Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,

Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.

(laut LG Nr. 12/2000)

Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,

Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,

Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,

Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,

Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.

(laut DLH Nr. 74/2001)

Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.

Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.

Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.

Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.

Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.

Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.

Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.

Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:

Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,

Gründung von Stiftungen,

Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,

dingliche Rechte über Immobilien,

Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,

wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,

Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.

Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates

Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen:

http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-1995-20/landesgesetz_vom_18_oktober_1995_nr_20.aspx?view=1&a=1995&n=20&in=-

   und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen:

http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-2000-12/landesgesetz_vom_29_juni_2000_nr_12.aspx?view=1&a=2000&n=12&in=-

Mitbestimmungsgremien auf Schulebene
Gliederung der Ämter Art. 13, Abs. 1, Buchst. b,c 1. Beschreibung der Organisationsstruktur der Schule: „Der Schulsprengel Naturns hat seinen Sitz in Naturns, Feldweg 3 und besteht aus acht Schulstellen. Im Schuljahr 2018/2019 sind an der Schule 1 Schulführungskraft, 103 Lehrpersonen und 9 Personen in der Verwaltung inkl. Bibliothek tätig. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: (siehe Finanz- und Investitionsbudget). Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes. Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus. Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch- administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule. Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich. Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule. Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“
2. Graphische Darstellung der Organisation der Schule: in Bearbeitung
Telefon und elektronische Post Art. 13, Abs. 1, Buchst. d

Schulsprengel und Mittelschule Naturns
Telefonnummer: 0473.667187
E-Mail-Adresse: ssp.naturns@schule.suedtirol.it
PEC-Adresse: ssp.naturns@pec.prov.bz.it

Grundschule Naturns
Telefon: 0473.666234
E-Mail-Adresse: gs.naturns@schule.suedtirol.it

Grundschule Plaus
Telefon: 0473.660166
E-Mail-Adresse: gs.plaus@schule.suedtirol.it

Grundschule Staben
Telefon: 0473.664022
E-Mail-Adresse: gs.staben@schule.suedtirol.it

Grundschule Tabland
Telefon: 0473.660533
E-Mail-Adresse: gs.tabland@schule.suedtirol.it

Grundschule Katharinaberg
Telefon: 0473.679227
E-Mail-Adresse: gs.katharinaberg@schule.suedtirol.it

Grundschule Karthaus
Telefon: 0473.679276
E-Mail-Adresse: gs.karthaus@schule.suedtirol.it

Grundschule Unser Frau
Telefon: 0473.676040
E-Mail-Adresse: gs.unserfrau@schule.suedtirol.it

Aufträge für Beratung und Mitarbeit Art. 15, Abs. 1,2 Zuschläge und Vergaben
Entgelt und Vergütungen

PERLA PA 2022
RICERCA CONSULENTI PUBBLICI

Personal Führungskräfte Art. 10, Abs. 8, Buchst. d
Art. 15, Abs. 1, 2, 5
Art. 41, Abs. 2, 3
Schulführungskraft: Martina Tschenett
Beauftragt mit Dekret der Landesdirektion Nr. 13632/2018  vom 17.07.2018
Lebenslauf: siehe Link

Stellvertetende Schulführungskraft: Hanni Irmgard
Ernennung vom 28.08.2015
Lebenslauf: siehe Link
Organisatorische Positionen Art. 10, Abs. 8, Buchst. d Schulstellenleiter/innern:
  • Zwerger Federica - GS Naturns
  • Wieser Simon - GS Naturns
  • Friedl Sabine - GS Plaus
  • Magitteri Thomas - GS Staben
  • Agethle Silke - GS Tabland
  • Tumler Martina - GS Katharinaberg
  • Raffeiner Ruth - GS Unser Frau
  • Weithaler Evi - GS Karthaus
Stellenplan Art. 16, Abs. 1,2 Transparente Verwaltung
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag Art. 17, Abs. 1,2 Transparente Verwaltung
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten Art. 16, Abs. 3 Die Abwesenheitsquoten für das Personal der Landesverwaltung (nicht unterrichtendes Personal) finden Sie unter dem folgenden Link veröffentlicht:
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/
verwaltung/abwesenheitsquoten.asp


Die Abwesenheitsquote beinhaltet die Abwesenheiten aus nicht arbeitsbedingten Gründen: Urlaub, Krankheit, Mutterschaft, Studium, andere Gründe. Das Rundschreiben Nr. 3/2009 des Ministeriums für Öffentliche Verwaltung gibt Aufschluss über die Veröffentlichungspflicht zu den Abwesenheiten des Personals.

Abwesenheitsquote des unterrichtenden Personal der Schulen staatlicher Art: 
September 2014 - November 2014 - 13,62
Dezember 2014 - Februar 2015 - 16,00
März 2015 - Mai 2015 - 15,47

Juni 2015 – August 2015 - 50,82
September 2015 - November 2015 - 14,54

Dezember 2015 - Februar 2016 - 16,75

März 2016 - Mai 2016 - 14,96

Juni 2016 - August 2016 - 48,50

September 2016 - November 2016 - 13,74

Dezember 2016 - Februar 2017 - 14,14

März 2017 - Mai 2017 - 15,87

Juni 2017 - August 2017 - 51,19

September 2017 - November 2017 - 16,53

Dezember 2017 - Februar 2018 - 18,24

März 2018 - Mai 2018 - 19,92

Juni 2018 - August 2018 - 51,72

September 2018 - November 2018 - 17,65
Dezember 2018 - Februar 2019 - 18,99
März 2019 - Mai 2019 - 18,18
Juni 2019 - August 2019 - 53,62
September 2019 - November 2019 - 18,86
Dezember 2019 - Februar 2020 - 18,43
März 2020 - Mai 2020 - 16,45
Juni 2020 – August 2020 - 50,41
September 2020 – November 2020 - 23,49
Dezember 2020 – Februar 2021 - 24,69
März 2021 – Mai 2021  - 24,31
Juni 2021 – August 2021  - 49,66 
September 2021 – November 2021 - 23,56
Dezember 2021 – Februar 2022 - 27,70
März 2022 - Mai 2022 - 25,16
Juni 2022 – August 2022  - 56,03
September 2022 - November 2022 - 18,85
Dezember 2022 - Februar 2023 - 18,42

An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge Art. 18, Abs. 1 In Bearbeitung
Kollektivvertragsverhandlungen Art. 21, Abs. 1 Kollektivvertragsverhandlungen
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen Art. 21, Abs. 2 dezentrale Kollektivverträge
Wettbewerbe Art. 19 - Wettbewerbe des Verwaltungspersonals
- Aufnahme des Lehrpersonals
- Wettbewerbe für das Lehrpersonals und Wettbewerbe für Schulführungskräfte
Performance Performance-Plan Art. 10, Abs. 8, Buchst. b Dreijahresplan des Bildungsangebotes
Bericht zur Performance Art. 10, Abs. 8, Buchst. b In Bearbeitung
Gesamtbetrag der Prämien Art. 20, Abs. 1 Transparente Verwaltung
Daten zu den Prämien Art. 20, Abs. 2 Transparente Verwaltung
Wohlbefinden am Arbeitsplatz Art. 20, Abs. 3 In Bearbeitung
Kontrollierte Körperschaften Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften Art ... Für die Schule nicht zutreffend
Beteiligte ... ??? Für die Schule nicht zutreffend
Kontrollierte ... ??? Für die Schule nicht zutreffend
Grafische ??? Für die Schule nicht zutreffend
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren Daten zu den Verwaltungstätigkeiten Art. 24, Abs. 1

MS Naturns
Anzahl Klassen: 12, Anzahl Schüler: 220, Anzahl Lehrpersonen: 35, Anzahl MAfI: 2

GS Naturns
Anzahl Klassen: 14, Anzahl Schüler: 256, Anzahl Lehrpersonen: 36, Anzahl MAfI: 3

GS Plaus
Anzahl Klassen: 4, Anzahl Schüler: 44, Anzahl Lehrpersonen: 10

GS Staben
Anzahl Klassen: 2, Anzahl Schüler: 25, Anzahl Lehrpersonen: 5

GS Tabland
Anzahl Klassen: 2, Anzahl Schüler: 20, Anzahl Lehrpersonen: 6

GS Katharinaberg
Anzahl Klassen: 2, Anzahl Schüler: 24, Anzahl Lehrpersonen: 5

GS Karthaus
Anzahl Klassen: 1, Anzahl Schüler: 13, Anzahl Lehrpersonen: 5

GS Unser Frau
Anzahl Klassen: 2, Anzahl Schüler: 26, Anzahl Lehrpersonen: 6

Verfahrensarten Art. 35, Abs. 1,2 Verfahrensarten
Monitoring der Verfahrenszeiten Art. 24, Abs. 2 In Bearbeitung
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen Art. 35, Abs. 3

Interessierte Organisationen, Verwaltungen und Personen können unter folgender Telefonummer bzw. elektronischem Postfach im Schulsekretariat und/oder von der Schulführungskraft Ersatzerklärungen und Daten erhalten: Tel. 0473.667187 und/oder E-Mail ssp.naturns@schule.suedtirol.it

Maßnahmen Maßnahmen politische Organe Art. 23 Schulratsbeschlüsse:
Jahr 2013
Jahr 2014
Jahr 2015
Jahr 2016
Jahr 2017
Jahr 2018
Jahr 2019
Jahr 2020
Jahr 2021
Jahr 2022
Jahr 2023

Verantwortliche/r für die Dokumentenverwaltung und Aufbewahrung:
Beschluss des Schulrates Nr. 6/2016
Beschluss des Schulrates Nr. 6/2021
Maßnahmen Führungskräfte Art. 23 Dekrete der Schulführungskraft:
Jahr 2013
Jahr 2014
Jahr 2015
Jahr 2016
Jahr 2017
Jahr 2018
Jahr 2019
Jahr 2020
Jahr 2021 
Jahr 2022
Jahr 2023
Kontrolle in Unternehmen Für die Schule nicht zutreffend
Ausschreibungen und Verträge Art. 37, Abs. 1,2 Zuschläge und Vergaben

L190

AOV – Programmierung
Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen Kriterien und Modalitäten Art. 26, Abs. 1 In Bearbeitung
Gewährungsakte Art. 26, Abs. 2
Art. 27
In Bearbeitung
Bilanzen Finanz- und Investitionsbudget Art. 29, Abs. 1 Finanz- und Investitionsbudget 2021-2022-2023
Finanz- und Investitionsbudget 2022-2023-2024
Finanz- und Investitionsbudget 2023-2024-2025

Jahresabschluss 2020
Jahresabschluss 2021
Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen Art. 29, Abs. 2 In Bearbeitung
Immobilien und Vermögensverwaltung Immobilienvermögen Art. 30 Die Schulgebäude in Naturns, Tabland und Staben sind Eigentum der Gemeinde Naturns.
Das Schulgebäude in Plaus ist Eigentum der Gemeinde Plaus.
Das Schulgebäude in Katharinaberg, Karthaus und Unser Frau sind Eigentum der Gemeinde Schnals.
Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung Art. 31, Abs. 1 Hinweis Bestimmungen des GvD. Nr. 33/2013
Dienste und Leistungen der Verwaltung Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards Art. 32, Abs. 1 In Bearbeitung
Kosten Art. 32, Abs. 2, Buchst. a
Art. 20, Abs. 5
In Bearbeitung
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen Art. 32, Abs. 2, Buchst. b In Bearbeitung
Zahlungen der Verwaltung Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung Art. 33 Ab 1. Jänner 2013 beträgt die Zahlungsfrist für öffentliche Körperschaften und somit auch für die autnomen Schulen staatlicher Art Südtirols 30 Tage.
Diese Bestimmung wurde durch die EU-Richtlinie 2000/35/EU eingeführt und durch das Legislativdekret vom 9. Oktober 2002, Nr. 231, in der nationalen Rechtsordnung verankert.

Die Rechnungen werden i.d.R. innerhalb von 30 Tagen beglichen.

    • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2015 (-15,82)
    • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2016 (-15,89)
    • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2017 (-18,39)
    • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2018 (-  4,76)
    • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2019 (- 8,25)
    • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2020 (- 7,23)
    • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2021 (-10,82)
    • Zahlungsindikator: Finanzjahr 2022 (-4,15)
IBAN und elektronische Zahlungen Art. 36 Schulsprengel Naturns - Bankverbindung
Raiffeisenkasse Naturns - Schatzamtsdienst
IBAN - IT 48 X 08157 58630 000300000086
SWIFT Code - RZSBIT21022
Öffentliche Bauten Für die Schule nicht zutreffend
Planung und Raumordnung Für die Schule nicht zutreffend
Umweltinformation Für die Schule nicht zutreffend
Konventionierte private Sanitätsstrukturen Für die Schule nicht zutreffend
Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle Für die Schule nicht zutreffend
Weitere Inhalte Bürgerzugang:
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013 Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmungen sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten."